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BGH-Urteil zum Thema Framing

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Rechtsanwalt Marko Pietruck erstreitet BGH-Urteil für BestWater zum Thema Framing

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der BestWater International GmbH und zwei Handelsvertretern eines Konkurrenzunternehmens entschieden, das der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers ins Internet gestellt wurden, im Wege des Framing in seine eigene Internetseite einbindet (BGH, Urteil v. 09.07.2015 – I ZR 46/12).

BestWater hatte geklagt, weil die Konkurrenten einen Film zum Thema Wasserverschmutzung mit dem Titel „Die Realität“, der für BestWater produziert worden war, in ihre eigenen geschäftlichen Internetseiten im Wege des Framing eingebettet hatten. Der Film war bei YouTube ohne die Zustimmung von BestWater hochgeladen und dann von den Konkurrenten für ihre Zwecke genutzt worden. Das Landgericht München I hatte der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht München wies die Klage ab. Nun hat der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben, soweit die Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche zurückgewiesen wurden. Das OLG München muss nun klären, ob die Zustimmung von BestWater zur YouTube-Wiedergabe des Films vorlag.

Rechtsanwalt Marko Pietruck, auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, vertritt BestWater in diesem Rechtsstreit. Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie auf der Internetseite von Rechtsanwalt Pietruck unter www.geistiges-eigentum.de


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